Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure muss folgende Voraussetzungen erfüllen: aus Deutschem Wein, Landwein oder Qualitätswein hergestellt (bei der Herstellung aus Wein oder Landwein sind die Alkoholobergrenzen zu beachten) vorhandener Alkoholgehalt von mindestens 7% vol und Gesamtalkoholgehalt von mindestens 9% vol. In geschlossenen Behältnissen bei 20°C herrscht Überdruck von mindestens 1 bar und maximal 2,5 bar, der auf gelöstes Kohlendioxid, das ganz oder teilweise zugesetzt wurde, zurückzuführen ist.