Die Bezeichnung Classic im deutschen Weinrecht dient der Kennzeichnung von Qualitätsweinen, die eindeutige Anforderungen erfüllen, um Verbrauchern Orientierung und eine klare Qualitätsstufe zu bieten.
Classic-Weine sind sortentypische und regionstypische Weine für den täglichen Genuss, sie sollten klar, trocken bis halbtrocken und trinkfreudig sein, ohne komplexe Süße oder Reifegrade.
Spezifische Anforderungen für diese Weine:
* Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.)
* Ausschließlich typische Rebsorten der Region, keine Cuvées
* Trocken bis halbtrocken im Geschmack (max. Restzucker: 15 g/l, abhängig von der Säure)
* Der Restzucker darf die Gesamtsäure um maximal 2 g/l übersteigen
* Mindestens 12 Vol.-% Alkoholgehalt (11,5 Vol.-% in nördlichen Anbaugebieten wie Mosel)
* Maximaler Ertrag: 60 hl/ha
* Rebsorte und Jahrgang müssen auf dem Etikett angegeben sein
* Die Kennzeichnung „Classic“ muss auf dem Etikett sichtbar sein, ohne zusätzliche Prädikatsbezeichnungen